Die Stadt Aken (Elbe) ( Aussprache?/i) liegt im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Anhalt-Bitterfeld
Einwohner
7363 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06385,06386 (Kleinzerbst)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
034909
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Aken (Elbe) – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Aken (Elbe) hat in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen zur Anpassung und Neuaufstellung ihrer Bauleitpläne unternommen. Der Flächennutzungsplan, der die gesamtstädtischen Planungs- und Entwicklungsziele für die nächsten 10-15 Jahre darstellt, wurde zuletzt aufgrund von Änderungen in den demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen aktualisiert. Der Stadtrat beschloss 2007 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes, der durch den Entwurf des Landesentwicklungsplanes des Landes Sachsen-Anhalt und andere übergeordnete Planungen beeinflusst wurde. Die Abwägung der Hinweise, Anregungen und Bedenken fand bis 2009 statt, und der abschließende Beschluss zum Flächennutzungsplan wurde 2009 getroffen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.